1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute geben kompetent Auskunft zu Unterstellungsfragen (inklusive internationale Sachverhalte), zur Beitragspflicht sowie zur Beitragserhebung und gegebenenfalls zusätzliche Auskünfte im Beitragsbereich. Sie erheben die Beiträge (Arbeit Nehmende, selbständig Erwerbende, Nichterwerbstätige). Sie geben den Versicherten Auskunft zur Rentenanmeldung und zu allgemeinen Fragen in Bezug auf die AHV. Sie achten dabei darauf, über die komplexe Materie möglichst allgemein verständlich zu informieren. Anspruchsvolle Gesprächssituationen mit Versicherten (z. B. bei Scheidung, Todesfall) bewältigen Sozialversicherungs-Fachleute professionell. Ist eine Rentenanmeldung erfolgt, ermitteln die Sozialversicherungs-Fachleute den rechtlichen Rentenanspruch sowie die Höhe der Rente. Sie beachten dabei die Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungszweigen.
1. Eine Wahl : Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - 2025
Sozialversicherungsfachleute bearbeiten komplexe Fälle aus dem Bereich der Beiträge und Leistungen. Sie stützen sich dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen, die Richtlinien des Bundesamts für Sozialversicherungen, die Rechtsprechung und die zwischenstaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit. Sie befolgen die Regeln des Datenschutzes und der Transparenz und halten sich an die organisatorischen Vorgaben (die Buchführung und der Geldverkehr, Aktenführung und -archivierung, technische Vorgaben usw.).
1. Eine Wahl : Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) - 2025
Sozialversicherungsexpertinnen und -experten betreuen komplexe Fälle von Beiträgen und Leistungen. Sie befolgen die Gesetze, die Richtlinien des SECO, die Rechtsprechung und die zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Sie schützen Daten und Transparenz und halten sich an organisatorische Regeln (Akten etc.).
1. Eine Wahl : Berufliche Vorsorge (BV) - 2025
Die Prüfung zur beruflichen Vorsorge bezieht sich auf die Kompetenzen der Sozialversicherungsexpertinnen und -experten, Unternehmen und Versicherte im Bereich der beruflichen Vorsorge zu beraten und zu begleiten. Sie umfasst Aspekte im Zusammenhang mit Vorsorgemodellen und -plänen, Beiträgen und Leistungen sowie den steuerlichen und rechtlichen Folgen der beruflichen Vorsorge. Die Prüfung erfordert gute Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen, der Bundesrichtlinien, der Rechtsprechung und der internationalen Abkommen.
1. Eine Wahl : Invalidenversicherung (IV) - 2025
Sozialversicherungsexpertinnen und -experten betreuen komplexe Fälle von Beiträgen und Leistungen. Sie halten sich an die gesetzlichen Regeln, die Richtlinien des Bundesamts für Sozialversicherungen, die Rechtsprechung und die zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Sie schützen Daten und Transparenz und befolgen organisatorische Vorgaben (Akten, Technik etc.). Sie erläutern ihre Entscheidungen klar und deutlich. Sozialversicherungsexpertinnen und -experten unterstützen und beraten Arbeitgeber bei der Früherkennung und den Frühinterventionsmassnahmen.
1. Eine Wahl : Krankenversicherung (KV) - 2025
Sozialversicherungsexpertinnen und -experten bewältigen komplexe Situationen im Zusammenhang mit der Beratung und den Leistungen. Sie halten sich an die gesetzlichen Normen, die Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit, die Rechtsprechung und die Abkommen zwischen der Schweiz und dem Ausland über die soziale Sicherheit und die gegenseitige Unterstützung von Personen mit einer Grundversicherung in der Schweiz. Die Sozialversicherungsexpertinnen und -experten informieren die Kundinnen und Kunden über die gesetzlichen Modelle der Grundversicherung und bieten verschiedene Lösungen an, die auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnitten sind.
1. Eine Wahl : Unfallversicherung (UV) - 2025
Sozialversicherungsexpertinnen und -experten berechnen die Prämien der versicherten Unternehmen. Sie beobachten und analysieren wirtschaftliche, technologische und risikobezogene Entwicklungen, bewerten die Versicherungsergebnisse und führen Tarifrevisionen durch. Sie arbeiten mit anderen Akteuren (Ämtern, Institutionen usw.) zusammen und treffen formelle Entscheidungen. Sie verhandeln mit Anwälten, Dienstleistern (Ärzten, Krankenhäusern usw.) und Gewerkschaften. Sie decken Missbrauch auf und gehen damit um. Sozialversicherungsexpertinnen und -experten bilden sich über die Rechtsprechung und die Veränderungen in der Unfallversicherung weiter. Sie beraten Unternehmen und Versicherte über die Unfallversicherung, andere Sozialversicherungen und die Unfallzusatzversicherung.
10. Ergänzungsleistungen (EL) - 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute sind Fachleute im Bereich der EL. Sie bearbeiten EL-Anmeldungen oder EL-Anpassungen systematisch. Sie klären ab, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind und die Unterlagen für die Abklärung vollständig sind. Mit einer umfassenden Situationsanalyse zu Einkommen, Vermögen, Leistung anderer Sozialversicherungen, Wohnsituation und familiärem Um feld der Versicherten resp. des Versicherten prüfen die Sozialversicherungs-Fachleute, ob ein EL- Anspruch vorhanden ist oder sich bei Bezügerinnen und Bezügern der Anspruch verändert hat. Bezieht eine Versicherte resp. ein Versicherter bereits Ergänzungsleistungen, prüfen die Sozialversicherungs-Fachleute auf Gesuch hin, ob Krankheits- oder Behinderungskosten vergütet werden.
Gemäss den rechtlichen Grundlagen ermitteln sie die Höhe der EL-Leistung. Sie formulieren und begründen den Entscheid zur EL-Leistung juristisch korrekt und halten die Verfahrensvorschriften jederzeit ein. Anfragen von Bezügerinnen resp. Bezügern, Antragsstellerinnen und Antragsstellern oder Angehörigen beantworten die Sozialversicherungs-Fachleute unter Wahrung des Datenschutzes jederzeit professionell.
10. Sozialhilfe (SH) - 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute sind Fachleute im Bereich der Sozialhilfe und der Opferhilfe. Sie beraten Hilfesuchende kompetent oder verweisen sie an geeignete Beratungs- und Betreuungsstellen. Bei einer finanziellen Notlage bedürftiger Personen klären sie die sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ab und prüfen alle in Frage kommenden Leistungen im Rahmen der Subsidiarität. Sie schenken der Koordination und Kooperation mit Sozialversicherungen und privaten Organisationen der Sozialhilfe eine grosse Beachtung. Sie berechnen den Bedarf der wirtschaftlichen Hilfe bedürftiger Personen, fördern ihre persönliche Selbständigkeit und gewährleisten die soziale und berufliche Integration. Sie erstellen einen Hilfsplan und definieren die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Situation. Sie wahren den Personen- und Datenschutz und halten alle weiteren rechtlichen Grundlagen ein, die den bedürftigen Personen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Sozialversicherungs-Fachleute achten darauf, alle rechtlichen Bestimmungen und kantonal verbindlichen Verordnungen, Reglemente und Richtlinien einzuhalten. Bei Abschluss einer Unterstützung durch die Sozialhilfe leiten Sozialversicherungs-Fachleute allfällige Rückerstattungsansprüche ein, klären die bedürftigen Personen über die rechtlichen Grundlagen auf und stellen eine Abschlussverfügung zu.
Sozialversicherungsfachleute bearbeiten komplexe Fälle aus dem Bereich "internationale Abkommen über soziale Sicherheit" mit Staaten oder Staatengruppen, die Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben. Sie beantworten Fragen zur Koordination der Versicherungszugehörigkeit und des Leistungsanspruchs. Sozialversicherungsfachleute können die Koordinationsregeln der Sozialversicherungsabkommen auf individuelle Situationen anwenden. Sie kennen die Verwaltungsverfahren auf internationaler Ebene.
2. Invalidenversicherung (IV) 2025
Bei Eingang einer IV-Anmeldung prüfen Sozialversicherungs-Fachleute einerseits Frühinterventions-massnahmen (insbesondere Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt) und klären andererseits den rechtserheblichen Sachverhalt ab. Sie fordern bei verschiedenen Stellen alle notwendigen Unterlagen ein (Arztberichte, Berichte von Krankenkassen und anderen Versicherungen, Fragebogen an die Arbeitgeberin resp. den Arbeitgeber etc.), leiten falls notwendig das Regressverfahren ein und prüfen die Anspruchsvoraussetzungen. Gemäss dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" führen sie mit den Versicherten ein Erstgespräch, analysieren die aktuelle Situation, klären den medizinischen Zustand der Versicherten resp. des Versicherten ab und ermitteln in enger Zusammenarbeit mit dem regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der IV das Zumutbarkeitsprofil. Bei Eingliederungspotential wird der Fall der Eingliederungs- oder Berufsberatung zugeführt. Bei Anspruch auf eine Rente legen die Sozialversicherungsfachleute die Bemessungsmethode fest, ermitteln den IV-Grad, formulieren einen rechtlich korrekten Rentenentscheid und führen das Vorbescheidverfahren durch. Sie koordinieren mit allen involvierten (Sozial)-Versicherungen und erteilen bei Zusprache einer Rente der zuständigen Ausgleichskasse mittels Beschluss den Auftrag, die Rente zu berechnen und im Namen der IV eine entsprechende Verfügung zu erlassen. Nach Zusprache einer Invalidenrente führen sie gemäss den rechtlichen Vorgaben Revisionsverfahren durch.
Nebst dem sind Sozialversicherungs-Fachleute auch zuständig für die Fallbearbeitung von Sachleistungen (medizinische Massnahmen von Minderjährigen, zum Beispiel bei Geburtsgebrechen, Hilfsmittel der IV und AHV) und die Prüfung des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung der IV und AHV.
Die Prüfung "Sozialpolitik" ist eine mündliche Prüfung. Sozialversicherungsfachleute informieren über aktuelle Veränderungen, Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Sozialpolitik und verknüpfen diese mit wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. Sie berücksichtigen die demografische Entwicklung und die gesellschaftlichen Strukturen und analysieren die verschiedenen Maßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen der Sozialversicherung.
3. Unfallversicherung (UV) - 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute bearbeiten bei der SUVA oder bei einem Privatversicherer Versicherungsanträge von Unternehmen. Aufgrund der Betriebsbeschreibung nehmen sie die Einreihung in die Betriebsklassen vor. Auf der Basis der rechtlichen Grundlagen, interner Weisungen sowie Informationen zum bisherigen Schadensverlauf des Unternehmens berechnen sie EDV-gestützt die Prämiensätze. Bei einem Privatversicherer unterbreiten sie dem Unternehmen eine Offerte, bei der SUVA stellen sie eine Verfügung aus. Weiter stellen sie Offerten für eine freiwillige Versicherung aus. Bei Privatversicherern unterbreiten die Sozialversicherungs-Fachleute zudem auf Wunsch Offerten zu Unfall-Zusatzversicherungen.
Kommt das Versicherungsverhältnis zustande, erstellen die Sozialversicherungs-Fachleute regelmässig die Prämienrechnungen aufgrund der erfassten Lohnsumme. Jährlich werden allfällige Differenzen zwischen angenommener und tatsächlicher Lohnsumme ausgeglichen. Die Sozialversicherungs-Fachleute bearbeiten regelmässig Schadensfälle und geben Versicherten (Unternehmen oder Versicherten) kompetent Auskunft. Sie prüfen, ob es sich um einen Unfall handelt und analysieren die Komplexität des Falls. Besonders komplexe Fälle werden in ein Casemanagement überführt, welches die medizinischen und beruflichen Massnahmen koordiniert und überwacht. Sie rechnen zudem Leistungen ab, welche gemäss Leistungskatalog der Unfallversicherung oder allfälliger Zusatzversicherung gedeckt sind. Werden Leistungen nicht übernommen, eröffnen sie dies unter Hinweis auf die vorhandenen Rechtmittel.
4. Krankenversicherung (KV) - 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute erstellen auf Anfrage für Kunden und Kundinnen Offerten für die obligatorische Krankenversicherung und schliessen Policen ab. Für Offerten im Bereich der Zusatzversicherungen klären sie die Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen ab und ermitteln mit einer Risikoprüfung allfällige Vorbehalte oder Ablehnungsgründe für den Versicherungsabschluss. Im Bereich der Leistungen beurteilen die Sozialversicherungs-Fachleute regelmässig Kostengutsprache- Gesuche. In Zusammenarbeit mit den Vertrauensärztinnen und den Vertrauensärzten klären sie ab, ob die geplante Massnahme im Leistungskatalog vorgesehen und medizinisch notwendig, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Sie teilen den Versicherten gemäss vorgesehenem Rechtsverfahren die Entscheidung mit. Weiter rechnen die Sozialversicherungs-Fachleute aufgrund von eingegangenen Rechnungen Leistungen ab. Sie schliessen bei einer ersten Prüfung Fälle, welche unter das UVG, IVG oder MVG fallen, aus. Danach prüfen sie, ob es sich um eine Pflichtleistung nach KVG oder um eine Zusatzleistung gemäss VVG handelt. Für gedeckte Leistungen veranlassen sie die Erstattung, andernfalls lehnen sie dies ab. Fragen von Versicherten zu Leistungen beantworten die Sozialversicherungs-Fachleute jederzeit kompetent. Sind in einem Versicherungsfall mehrere Versicherungen involviert und hat die Krankenversicherung gemäss Vorleistungspflicht Leistungen übernommen, leiten die Sozialversicherungs-Fachleute Rückvergütungen ein.
5. Berufliche Vorsorge (BV) - 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute beraten Unternehmen in Fragen des Anschlusses an die berufliche Vorsorge. Sie erklären die unterschiedlichen Versicherungsmodelle und schlagen auf das Unternehmen passende Vorsorgepläne vor. Neben der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterbreiten sie den Unternehmen geeignete (Pensionskassen-)Lösungen im überobligatorischen Bereich.
Die Sozialversicherungs-Fachleute bearbeiten regelmässig Anmeldungen von neuen Versicherten. Sie stellen diesen einen Einzahlungsschein zum Überweisen der Freizügigkeitsleistungen, Informationen zum Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung sowie den Vorsorgeausweis zu. Gemäss definiertem Prozess rechnen die Sozialversicherungs-Fachleute die Beiträge der Versicherten korrekt ab. Tritt eine Versicherte resp. ein Versicherter aufgrund eines Wechsels der Arbeitgeberin resp. des Arbeitgebers aus der Vorsorgeeinrichtung aus, wird die Überweisung der Freizügigkeitsleistung gemäss Prozess überwiesen. Die Sozialversicherungs-Fachleute geben den Versicherten kompetent Auskunft zu Fragen der Leistungen (Kapital-, Rentenbezug; Wegzug ins Ausland; IV-Renten, etc.). Gemäss rechtlichen Grundlagen, internen Weisungen und Bedürfnissen der Versicherten bearbeiten sie Leistungsfälle. Neben den eigentlichen Alters- und Invalidenleistungen geben die Sozialversicherungs-Fachleute kompetent Auskunft zu Fragen der Wohneigentumsförderung, zu Einkäufen, zu vorzeitiger Pensionierung, zum Aufschub der Pensionierung, welche direkt mit dem BVG zu tun haben (keine generelle Beratung) und wickeln entsprechende Fälle professionell ab.
6. Soziale Sicherheit mündlich (SoSi-M) - 2025
Die Sozialversicherungs-Fachleute arbeiten in unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherungen oder stehen in ihrer Arbeit mit unterschiedlichen Sozialversicherungen in Kontakt. Sie können Versicherten oder anderen interessierten Personen das System der Sozialen Sicherheit in der Schweiz erklären. Sie können einen Überblick über das 3-Säulen-System geben und beschreiben, welche Sozialversicherung welche Risiken abdeckt und welche Personenkreise betroffen sind. Weiter können sie die Sozialversicherungen von den Privatversicherungen einerseits und der öffentlichen Sozialhilfe andererseits klar abgrenzen. Zudem sind sie in der Lage, die Organisation und die Finanzierung der einzelnen Sozialversicherungszweige zu erläutern.
Die Sozialversicherungs-Fachleute können erläutern, wie und warum die Sozialversicherungen entstanden und historisch gewachsen sind. Gleichzeitig sind sie über aktuelle Entwicklungen, Rahmenbedingungen und Herausforderungen des Systems der Sozialen Sicherheit informiert und verknüpfen diese mit den volkswirtschaftlichen Aspekten.