Die Prüfung zum Diplom besteht aus schriftlichen Prüfungen (3) und einer mündlichen Prüfung.
Sozialversicherungsexpertinnen und -experten bearbeiten komplexe Fragen auf der Ebene der Beiträge und Leistungen. Auf der Grundlage einer ganzheitlichen Analyse einer Situation entscheiden sie auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen über die Versicherungspflicht, die Beiträge und die Leistungen. Sie treffen Sozialversicherungsentscheide, bearbeiten Beschwerdedossiers und wenden dabei das materielle Recht korrekt an und halten sich jederzeit an die rechtlichen Verfahren. Die Prüfung wird in folgende Prüfungsteile gegliedert:
- Prüfung 1: Gewählter Sozialversicherungszweig. Diese schriftliche Prüfung besteht aus dem allgemeinen Teil mit einer Dauer von 3 Stunden und dem praktischen Fall mit einer Dauer von 3 Stunden. Bei der Anmeldung muss einer der folgenden Zweige gewählt werden: AHV, ALV, BV, IV, KV, UV.
- Prüfung 2: Fach „International“. Schriftliche Prüfung von 1,5 Stunden Dauer.
- Prüfung 3: Fach „Sozialpolitik“. Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer.