Die Sozialversicherungs-Fachleute geben kompetent Auskunft zu Unterstellungsfragen (inklusive internationale Sachverhalte), zur Beitragspflicht sowie zur Beitragserhebung und gegebenenfalls zusätzliche Auskünfte im Beitragsbereich. Sie erheben die Beiträge (Arbeit Nehmende, selbständig Erwerbende, Nichterwerbstätige). Sie geben den Versicherten Auskunft zur Rentenanmeldung und zu allgemeinen Fragen in Bezug auf die AHV. Sie achten dabei darauf, über die komplexe Materie möglichst allgemein verständlich zu informieren. Anspruchsvolle Gesprächssituationen mit Versicherten (z. B. bei Scheidung, Todesfall) bewältigen Sozialversicherungs-Fachleute professionell. Ist eine Rentenanmeldung erfolgt, ermitteln die Sozialversicherungs-Fachleute den rechtlichen Rentenanspruch sowie die Höhe der Rente. Sie beachten dabei die Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungszweigen.