PRÜFUNGEN

4. Krankenversicherung (KV) - 2024

4. Krankenversicherung (KV) - 2024
Datun
02 Juli 2024
Ort
Zürich
Stunde
09:00
Dauer
80

Die Sozialversicherungs-Fachleute erstellen auf Anfrage für Kunden und Kundinnen Offerten für die obligatorische Krankenversicherung und schliessen Policen ab. Für Offerten im Bereich der Zusatzversicherungen klären sie die Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen ab und ermitteln mit einer Risikoprüfung allfällige Vorbehalte oder Ablehnungsgründe für den Versicherungsabschluss. Im Bereich der Leistungen beurteilen die Sozialversicherungs-Fachleute regelmässig Kostengutsprache- Gesuche. In Zusammenarbeit mit den Vertrauensärztinnen und den Vertrauensärzten klären sie ab, ob die geplante Massnahme im Leistungskatalog vorgesehen und medizinisch notwendig, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Sie teilen den Versicherten gemäss vorgesehenem Rechtsverfahren die Entscheidung mit. Weiter rechnen die Sozialversicherungs-Fachleute aufgrund von eingegangenen Rechnungen Leistungen ab. Sie schliessen bei einer ersten Prüfung Fälle, welche unter das UVG, IVG oder MVG fallen, aus. Danach prüfen sie, ob es sich um eine Pflichtleistung nach KVG oder um eine Zusatzleistung gemäss VVG handelt. Für gedeckte Leistungen veranlassen sie die Erstattung, andernfalls lehnen sie dies ab. Fragen von Versicherten zu Leistungen beantworten die Sozialversicherungs-Fachleute jederzeit kompetent. Sind in einem Versicherungsfall mehrere Versicherungen involviert und hat die Krankenversicherung gemäss Vorleistungspflicht Leistungen übernommen, leiten die Sozialversicherungs-Fachleute Rückvergütungen ein.

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