Die Sozialversicherungs-Fachleute sind Fachleute im Bereich der EL. Sie bearbeiten EL-Anmeldungen oder EL-Anpassungen systematisch. Sie klären ab, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind und die Unterlagen für die Abklärung vollständig sind. Mit einer umfassenden Situationsanalyse zu Einkommen, Vermögen, Leistung anderer Sozialversicherungen, Wohnsituation und familiärem Um feld der Versicherten resp. des Versicherten prüfen die Sozialversicherungs-Fachleute, ob ein EL- Anspruch vorhanden ist oder sich bei Bezügerinnen und Bezügern der Anspruch verändert hat. Bezieht eine Versicherte resp. ein Versicherter bereits Ergänzungsleistungen, prüfen die Sozialversicherungs-Fachleute auf Gesuch hin, ob Krankheits- oder Behinderungskosten vergütet werden.
Gemäss den rechtlichen Grundlagen ermitteln sie die Höhe der EL-Leistung. Sie formulieren und begründen den Entscheid zur EL-Leistung juristisch korrekt und halten die Verfahrensvorschriften jederzeit ein. Anfragen von Bezügerinnen resp. Bezügern, Antragsstellerinnen und Antragsstellern oder Angehörigen beantworten die Sozialversicherungs-Fachleute unter Wahrung des Datenschutzes jederzeit professionell.