Die Sozialversicherungs-Fachleute informieren die von Entlassung bedrohten bzw. betroffenen Personen über das Verfahren und die Rahmenbedingungen zum Beantragen von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie über die Pflicht sich um eine neue Stelle zu bemühen. Sie informieren Versicherte und Betriebe über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungs-Fachleute ermitteln den rechtlichen Anspruch und die Höhe der Leistungen. Sie prüfen eine allfällige Leistungskürzung (Einstelltage). Sie koordinieren mit Unfall-, Krankentaggeld- oder Invalidenversicherungen die Auszahlung von Versicherungsleistungen.
Weiter beraten Sozialversicherungs-Fachleute Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeit Nehmende hinsichtlich der Konsequenzen einer vorzeitiger Pensionierung (1. / 2. Säule) auf den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und die Folgen von Austrittsleistungen auf den Leistungsanspruch. Die Sozialversicherungs-Fachleute beantworten Anfragen von Unternehmen zur Bewilligung von Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung. Sie klären Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darüber auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, und dass Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung mögliche Massnahmen sind, um Kündigungen zu vermeiden.