PRÜFUNGEN

2. Invalidenversicherung (IV) 2024

2. Invalidenversicherung (IV) 2024
Datun
01 Juli 2024
Ort
Zürich
Stunde
11.00
Dauer
80

Bei Eingang einer IV-Anmeldung prüfen Sozialversicherungs-Fachleute einerseits Frühinterventions-massnahmen (insbesondere Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt) und klären andererseits den rechtserheblichen Sachverhalt ab. Sie fordern bei verschiedenen Stellen alle notwendigen Unterlagen ein (Arztberichte, Berichte von Krankenkassen und anderen Versicherungen, Fragebogen an die Arbeitgeberin resp. den Arbeitgeber etc.), leiten falls notwendig das Regressverfahren ein und prüfen die Anspruchsvoraussetzungen. Gemäss dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" führen sie mit den Versicherten ein Erstgespräch, analysieren die aktuelle Situation, klären den medizinischen Zustand der Versicherten resp. des Versicherten ab und ermitteln in enger Zusammenarbeit mit dem regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der IV das Zumutbarkeitsprofil. Bei Eingliederungspotential wird der Fall der Eingliederungs- oder Berufsberatung zugeführt. Bei Anspruch auf eine Rente legen die Sozialversicherungsfachleute die Bemessungsmethode fest, ermitteln den IV-Grad, formulieren einen rechtlich korrekten Rentenentscheid und führen das Vorbescheidverfahren durch. Sie koordinieren mit allen involvierten (Sozial)-Versicherungen und erteilen bei Zusprache einer Rente der zuständigen Ausgleichskasse mittels Beschluss den Auftrag, die Rente zu berechnen und im Namen der IV eine entsprechende Verfügung zu erlassen. Nach Zusprache einer Invalidenrente führen sie gemäss den rechtlichen Vorgaben Revisionsverfahren durch.

Nebst dem sind Sozialversicherungs-Fachleute auch zuständig für die Fallbearbeitung von Sachleistungen (medizinische Massnahmen von Minderjährigen, zum Beispiel bei Geburtsgebrechen, Hilfsmittel der IV und AHV) und die Prüfung des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung der IV und AHV.

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