PRÜFUNGEN

5. Berufliche Vorsorge (BV) - 2024

5. Berufliche Vorsorge (BV) - 2024
Datun
02 Juli 2024
Ort
Zürich
Stunde
11.00
Dauer
80

Die Sozialversicherungs-Fachleute beraten Unternehmen in Fragen des Anschlusses an die berufliche Vorsorge. Sie erklären die unterschiedlichen Versicherungsmodelle und schlagen auf das Unternehmen passende Vorsorgepläne vor. Neben der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterbreiten sie den Unternehmen geeignete (Pensionskassen-)Lösungen im überobligatorischen Bereich.

Die Sozialversicherungs-Fachleute bearbeiten regelmässig Anmeldungen von neuen Versicherten. Sie stellen diesen einen Einzahlungsschein zum Überweisen der Freizügigkeitsleistungen, Informationen zum Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung sowie den Vorsorgeausweis zu. Gemäss definiertem Prozess rechnen die Sozialversicherungs-Fachleute die Beiträge der Versicherten korrekt ab. Tritt eine Versicherte resp. ein Versicherter aufgrund eines Wechsels der Arbeitgeberin resp. des Arbeitgebers aus der Vorsorgeeinrichtung aus, wird die Überweisung der Freizügigkeitsleistung gemäss Prozess überwiesen. Die Sozialversicherungs-Fachleute geben den Versicherten kompetent Auskunft zu Fragen der Leistungen (Kapital-, Rentenbezug; Wegzug ins Ausland; IV-Renten, etc.). Gemäss rechtlichen Grundlagen, internen Weisungen und Bedürfnissen der Versicherten bearbeiten sie Leistungsfälle. Neben den eigentlichen Alters- und Invalidenleistungen geben die Sozialversicherungs-Fachleute kompetent Auskunft zu Fragen der Wohneigentumsförderung, zu Einkäufen, zu vorzeitiger Pensionierung, zum Aufschub der Pensionierung, welche direkt mit dem BVG zu tun haben (keine generelle Beratung) und wickeln entsprechende Fälle professionell ab.

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